Eingetragene Partnerschaft
Allgemeine Information
Ansprechpartner
Alexandra Enzl
Sicherheitsreferat
Bismarckstraße 11 – 13
8330 Feldbach
Tel: 03152 2511 218
Fax: 03152 2511 550
E-Mail: bhfb@stmk.gv.at oder alexandra.enzl@stmk.gv.at
Ermittlungsverfahren
- Aufnahme der Personaldaten
- Zustimmung beider Partnerschaftswerber
- Festlegung des Tages und Ortes der Begründung der
eingetragenen Partnerschaft (falls diese nicht im Anschluss an das Ermittlungsverfahren gewünscht bzw. möglich ist) - ein gemeinsamer Nachname kann beantragt werden,
ebenso ein Doppelname (die Entscheidung über diese Anträge
fällt in die Zuständigkeit jener Bezirksverwaltungsbehörde, in deren örtlichen Wirkungsbereich der/die AntragstellerIn seinen/ihren Wohnsitz hat). - Bezahlung der Gebühren
erforderliche Unterlagen
1. Identitätsnachweis (Reisepass, Führerschein etc.)
2. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, deren Ausstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt in Feldbach Geborene: Geburtsurkunden
Für im Ausland Geborene: Geburtsurkunde oder Urkunde, die einer Abschrift aus dem Geburtenbuch entspricht (jeweils nicht älter als 6 Monate).
Infos zuausländische Urkundenerhalten Sie hier.
3. Staatsbürgerschaftsnachweis /bei Fremden - gültiger Reisepass
4. Konventionsflüchtlinge:Konventionspass oder Nachweis der Flüchtlingseigenschaft
5. Bestätigung der Meldung
Hinweis: Für in Österreich gemeldete Personen kann der Beamte oder die Beamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.
6. Nachweis des akademischen Grades
PartnerschaftswerberInnen, die verheiratet bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft lebten:
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Partnerschaftsurkunden aller früheren eingetragenen Partnerschaften
- Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen/Partnerschaften (rechtskräftige Scheidungs-, Auflösung-, Aufhebungs- und Nichtigkeitsurteile)
- Sterbeurkunde(n)
ausländische Partnerschatswerber/innen haben zusätzlich vorzulegen:
- Bestätigung der Fähigkeit eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können (z.B. Familienstandsbescheinigung etc.)
Personen, denen ein Sachwalter beigestellt wurde, haben zusätzlich vorzulegen:
- Einwilligung des Sachwalters oder eine mit Rechtskraftbestätigung versehene gerichtliche Entscheidung darüber, dass die Einwilligung des Sachwalters ersetzt wird.
Begründung der eingetragenen Partnerschaft
Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens kann die eingetragene Partnerschaft vor jeder Bezirksverwaltungsbehörde begründet werden.
Kosten
Hinweis: |
Information zu ausländischen Urkunden
Die Übersetzung fremdsprachiger Urkunden muss von einem/einer in Österreich allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher/in oder Übersetzer/in angefertigt sein. Übersetzungen haben nur in Verbindung mit dem dazugehörigen Original volle Beweiskraft.
Bei ausländischen Urkunden ist weiters darauf zu achten, ob
1. auf Grund bilateraler oder multilateraler Staatsverträge zwischen Österreich und dem betreffenden Staat die Beglaubigung (Legalisierung)entfällt oder
2. der betreffende Staat auf Grund des Haager Übereinkommens (Apostille-Übereinkommen), die betreffende Urkunde mit der Apostille zu versehen hat oder
eine diplomatische Beglaubigung erforderlich ist. (Vorbeglaubigung durch das jeweilige Aussenministerium, Überbeglaubigung durch die zuständige österreichische Botschaft im Ausland).