08.07.2022
Berufsqualifikationen aus anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten
Bei reglementiertenGewerben ist anlässlich der Gewerbeanmeldungbzw. Geschäftsführerbestellungein Befähigungsnachweiszu erbringen. Bei Qualifikationen aus anderen EU -/ EWR-Mitgliedstaaten erfolgt dies im Rahmen der Diplomanerkennung ( Anerkennungoder Gleichhaltung. Diese Verfahren sind auch für Qualifikationen aus derSchweizerischen Eidgenossenschaft anwendbar.