29.10.2016
Errichtung/Abänderung von Anlagen
Wer eine elektrische Anlage errichten und in Betrieb nehmen oderÄnderungen oder Erweiterungen vornehmen will, muss bei der Behördeeinen Antrag auf Bewilligung stellen. Die Behörde erteilt die Bau-und Betriebsbewilligung, wenn die elektrische Leitungsanlage demöffentlichen Interesse an der Versorgung der Bevölkerung mitelektrischer Energie nicht widerspricht.