29.10.2016
Errichtung/Betrieb/Änderung einer IPPC-Anlage
Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung einerIPPC-Anlage bedürfen einer Bewilligung durch die zuständigeBehörde.
Die Errichtung einer neuen oder die wesentliche Änderung aneiner bestehenden IPPC-Anlage bedarf der Bewilligung durch diezuständige Behörde. Vor der Inbetriebnahme ist die Fertigstellungder Anlage der zuständigen Behörde anzuzeigen.