29.10.2016
Errichtung von Aufbahrungshallen/Leichenkammern
Die Rechtsträgerin bzw. der Rechtsträger eines Friedhofs odereiner Feuerbestattungsanstalt ist verpflichtet eineAufbahrungshalle oder Leichenkammer zu errichten und zu erhalten,die von der zuständigen Behörde bewilligt werden muss.