29.10.2016
Geländefahrzeuge
Sportveranstaltungen mit Geländefahrzeugen und ständigeTrainingsgelände für Geländefahrzeuge bedürfen einerAusnahmebewilligung vom Verbot der Verwendung vonGeländefahrzeugen.
Geländefahrzeuge sind ein- oder mehrspurige Kraftfahrzeuge, dienicht an Gleise oder Oberleitungen gebunden sind und im freienGelände verwendet werden.