08.07.2022
Gesundheits- und Krankenpflege - Dienstleistung - Meldung
Vorm erstmaligen Erbringen einer vorübergehendenDienstleistung im gehobenen Dienst für Gesundheits- undKrankenpflege in Österreich, das einen vorübergehenden Aufenthaltim Bundesgebiet erfordert, hat die Dienstleistungserbringerin/derDienstleistungserbringer der Landeshauptfrau/dem Landeshauptmannjenes Bundeslandes, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll,schriftlich Meldung zu erstatten.