12.05.2017
MeisterIn in der Land- und Forstwirtschaft - Anerkennung
Gemäß dem Gesetz vom 30. April 1991 über die Regelung derBerufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft (SteiermärkischesLand- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz) darf derBeruf des Facharbeiters / der Facharbeiterin in der Land- undForstwirtschaft nur nach bestimmten Voraussetzungen ausgeübtwerden.