12.05.2017
Heimhelfer - Anerkennung
Gemäß dem Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes(StSBBG) darf der Beruf Heimhelfer / Heimhelferin in der Steiermarknur nach bestimmten Voraussetzungen ausgeübt werden.
Der Heimhelfer/die Heimhelferin unterstützt betreuungsbedürftigeMenschen bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichenLebens durch Unterstützung von Eigenaktivitäten und Hilfe zurSelbsthilfe.