21.01.2022
Mitwirkung betriebsfremder Personen
Die Mitwirkung betriebsfremder Personen (das sind insbesondere besonders qualifizierte Personen, welche die pädagogische Arbeit bereichern) muss vor Aufnahme der Tätigkeit der Behörde gemeldet werden, soweit diese Tätigkeit mehr als einen Betriebstag dauert und regelmäßig über einen bestimmten Zeitraum beabsichtigt ist.