29.10.2016
Genehmigung von Kfz-Umbauten
Änderungen am Kfz, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussenkönnen, sind der zuständigen Landeshauptfrau/dem zuständigenLandeshauptmann anzuzeigen. Sind keine wesentlichen technischenMerkmale betroffen und werden Verkehrs- und Betriebssicherheitnicht herabgesetzt, kann die Änderung genehmigt werden und wird indas Genehmigungsdokument eingetragen.