29.10.2016
Motortausch
Wenn der Motor eines Kraftfahrzeuges durch einen anderen ersetztwird, muss diese Änderung dann in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden, wenn in derZulassungsbescheinigung die Motornummer eingetragen ist. Sie muss nicht eingetragen werden, wenn die Bezeichnung derMotortype angegeben ist.