29.10.2016
Organstrafverfügung / Organmandat
Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt,wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen
mittels Organstrafverfügung (auch Organmandat genannt)Geldstrafen bis zu einer Höhe von 90 Euro einzuheben.