18.01.2019
Verkehrspsychologische Gutachten - Einbringung
Aufgrund eines Tatbestands wird ein VerkehrspsychologischesGutachten eingefordert. Die Stelle, bei der dieverkehrspsychologische Untersuchung statt gefunden hat, muss daserstellte Gutachten an die zuständige Behörde übermitteln. Dortentscheidet der/die Amtsarzt/ärztin.