29.10.2016
Wunschkennzeichen
Das Wunschkennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für dieZulassungsbehörde (ein Buchstabe bei Landeshauptstädten, zweiBuchstaben bei allen übrigen Zulassungsbehörden) und demLandeswappen. Rechts vom Landeswappen folgt beim Wunschkennzeicheneine Buchstaben-/Ziffernkombination, die frei gewählt werdenkann.