Öffnungszeiten für Parteienverkehr und Amtsstunden

Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, i.d.g.F., werden für die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark die Amtsstunden sowie die Parteienverkehrszeiten ab 01. September 2023 wie folgt festgelegt:

Parteienverkehrszeiten - Amtsstunden

Parteienverkehr:
(außer Bürgerservicestellen)
Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
(sowie nach Vereinbarung)
BÜRGERSERVICESTELLEN:  Standort Feldbach und Bad Radkersburg
Montag - Freitag: 07:30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag zusätzlich:          bis 16.00 Uhr
Amtsstunden: Montag - Donnerstag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
und Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Telefonnummer: 03152/2511-0


Für den Parteienverkehr ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig!

Einbringung von Schriftstücken (§ 13 AVG)

Für die Einbringung von Schriftstücken gemäß § 13 AVG an die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark stehen folgende Adressen zur Verfügung:

1.) Einbringung von Schriftstücken per Post

Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark

Standort Feldbach
Bismarckstraße 11-13
8330 Feldbach
oder 


Standort Bad Radkersburg
Hauptplatz 34
8490 Bad Radkersburg

2.) Elektronische Anbringen

Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die  technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.

2.a) Einbringung von Schriftstücken (§ 13 AVG) per Mail:

bhso@stmk.gv.at

2.b) Einbringung von Schriftstücken per Telefax:

Fax: +43 3152 2511 - 550

2.c) Online-Formulare:

Eine Übersicht über alle Online-Formulare finden Sie unter der Adresse:

 E-Government Steiermark