Öffnungszeiten für Parteienverkehr und Amtsstunden
Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, i.d.g.F., werden für die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark die Amtsstunden sowie die Parteienverkehrszeiten ab 01. September 2023 wie folgt festgelegt:
Parteienverkehrszeiten - Amtsstunden
Parteienverkehr: (außer Bürgerservicestellen) |
Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr (sowie nach Vereinbarung) |
BÜRGERSERVICESTELLEN: | Standort Feldbach und Bad Radkersburg |
Montag - Freitag: 07:30 Uhr - 12.30 Uhr | |
Dienstag zusätzlich: bis 16.00 Uhr | |
Amtsstunden: | Montag - Donnerstag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr |
und Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr | |
Telefonnummer: | 03152/2511-0 |
Für den Parteienverkehr ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig!
Einbringung von Schriftstücken (§ 13 AVG)
Für die Einbringung von Schriftstücken gemäß § 13 AVG an die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark stehen folgende Adressen zur Verfügung:
1.) Einbringung von Schriftstücken per Post
Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark
Standort Feldbach Bismarckstraße 11-13 8330 Feldbach |
oder |
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2.) Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.