29.10.2016
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die "Hilfe in besonderen Lebenslagen" ist eine freiwilligeLeistung der Sozialhilfeträger, die gewährt wird, wenn inabsehbarer Zeit keine Leistungen der Sozialhilfe erforderlichsind.
Es handelt sich um eine einmalige Hilfeleistung zur Behebung vonNotständen jeglicher Art.