Sicherheitsreferat
Das Referat:
Das Sicherheitsreferat
Das Sicherheitsreferat ist mit den sicherheitsbehördlichen Belangen der Behörde befasst. Der Bogen der vielfältigen Aufgabenbereiche dieses Referates spannt sich vom Personenstands- und Vereinswesen über das Waffen-, Schieß- und Sprengmittelwesen bis hin zum Fremdenpolizei- und Passwesen. Anträge betreffend Namensänderungen, Kirchenaustritte und die Bildung von Vereinen werden ebenso bearbeitet wie die Ausstellung von waffenrechtlichen Dokumenten, Reisepässen und Personalausweisen. Einen Schwerpunkt bilden im Bereich der Fremdenpolizei die Maßnahmen nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Im Verkehrswesen sind z.B. Arbeiten auf und neben der Straße, sportliche Veranstaltungen auf Straßen (z.B. Wettlauf, Radrennen) oder die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken (z.B. Anbringung von Transparenten, Abhaltung von Jahrmärkten) bewilligungspflichtig.
Ebenfalls zum Verkehrswesen zählt der breite Bereich rund die Ausstellung, Überprüfung und Verlängerung von Führerscheinen, das Fahrschulwesen und das Kraftfahrgesetz.
Neben dem allgemeinen Sicherheitswesen gliedert sich das Referat in zwei Fachbereiche, das Verwaltungsstrafwesen und die Bürgerservicestelle.
Verwaltungsstrafwesen:
Die Verwaltungsbehörden dürfen gemäß dem Verwaltungsstrafgesetz 1991 Verwaltungsstrafen verhängen.
Bei geringfügigen Übertretungen kommt es in der Regel zu abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren. Diese enden mit einer Organstrafverfügung, einer Anonymverfügung oder einer Strafverfügung. Gegen die Organstrafverfügung und die Anonymverfügung gibt es kein Rechtsmittel. Wenn man der Meinung ist, dass man das vorgeworfene Delikt nicht begangen hat, so kann man es nur außer Kraft treten lassen (indem man es nicht einbezahlt). Dann beginnt ein Verwaltungsstrafverfahren, der Strafbetrag wird höher.
Wenn kein vereinfachtes Verfahren (Anonymverfügung oder Strafverfügung) möglich ist, wird ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt. Insbesondere nach Erhebung eines Einspruchs gegen eine Strafverfügung wird das ordentliche Verfahren eingeleitet. Die Behörde führt sodann ein Ermittlungsverfahren durch und wird dieses mit einem Straferkenntnis oder der Einstellung des Verfahrens abgeschlossen.
Bürgerservicestelle:
In den Bürgerservicestellen werden Ausweise, Dokumente und Bewilligungen ausgestellt, wie z. B. Personalausweise (Identity-Card), Reisepässe, Führerscheine, Fischerkarten usw. und wird die Amtskasse verwaltet.
Im Detail werden folgende Leistungen angeboten:
- Amtskassa
- Aufsicht bei der theoretischen Fahrprüfung
- Ausbildungsfahrtenbescheide (L17)
- Auskünfte
- Aufhebungs- und Aussetzungsverfahren der Zulassung von Kraftfahrzeugen
- Ausgabe von Begutachtungsplaketten
- Ausstellung von Fahrlehrer- und Fahrschullehrerausweisen
- Buschenschankanmeldung
- Deckkennzeichen
- Fahrschulwesen
- Fahrschulen - Überprüfung
- Fischerkarten
- Führerscheinwesen
- ID-Austria Registrierung
- Helm- und Gurtenbefreiung
- Identitätsausweis
- Jagdkarten
- KFZ-Angelegenheiten
- KFZ Überprüfungen und Typisierungen
- Kirchenaustritt
- Mehrphasenausbildung Führerscheinneulinge
- Personalausweise
- Pflanzenschutzmittelausbildungsbescheinigung
- Probefahrtkennzeichen
- Radfahrausweise
- Reisepässe
- Schülertransportausweise
- Taxilenkerausweise
- Todesanzeigen (Eingabe in IDR/FSR/Jagd- und Fischkartenverwaltung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Überprüfung der Zulassungsstellen
- Übungsfahrtenbescheide
- Vereinswesen
- Verlustanzeigen (Führerschein, Reisedokumente)
- Vormerksystem Anordnung
- Wunschkennzeichen
- Zulassungsbesitzeranfragen